Software-Lizenzvereinbarung Gegenstand dieser Endverbraucher-Lizenzvereinbarung (End User's License Agreement ("EULA") ist die PDF Pro 10-Software (hier "lizenzierte Software" genannt). Diese Lizenzvereinbarung ist eine verbindliche Vereinbarung zwischen dem Endverbraucher ("Lizenznehmer") und PDF Pro Software Ltd.(dem "Lizenzgeber"), wobei der Lizenzgeber dem Lizenznehmer die Lizenz zur Verf�gung stellt. Wir bitten Sie, die Lizenzvereinbarung genau zu lesen. Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den Lizenzgeber. Jegliches Installieren, Kopieren, der Zugriff oder die Anwendung der lizenzierten Software durch den Lizenznehmer verpflichten diesen, alle Bestimmungen und Bedingungen der EULA zu akzeptieren und einzuhalten. LIZENZBEDINGUNGEN Inhalt Die "lizenzierte Software" umfasst den ganzen Inhalt der Dateien, Disk(s), CD-ROM(s), DVDs oder anderer Datentr�ger, f�r die diese EULA verfasst ist, einschlie�lich: (1)Computerinformation der Dritten Parteien oder Software, die der Lizenzgeber lizenziert hat, f�r Einbeziehung in die Lizenzierte Software, (2)Textmaterialien oder Dateien in Bezug auf die Lizenzierte Software ("Dokumentation"), (3)Fonts und (4)Upgrades, modifizierte Versionen, Updates, Erg�nzungen und Kopien der Lizenzierten Software, wenn vorhanden (insgesamt, "Updates"). Installation Der Lizenznehmer darf eine Kopie der lizenzierten Software auf einem einzigen Computer installieren. Der Lizenznehmer muss der Hauptnutzer des Computers sein, auf dem die lizenzierte Software installiert wird. Die hier vorliegende EULA bezieht sich auf alle Installationen der lizenzierten Software. Die Installation der lizenzierten Software auf mehr als einem Computer ist nicht gestattet. Falls die lizenzierte Software mehrere Lizenzen enth�lt, darf der Lizenznehmer die Anzahl der Kopien installieren, die dem Lizenznehmer vom Lizenzgeber lizenziert sind. Der Lizenznehmer ist alleine f�r alle Unkosten sowie die Nutzung der lizenzierten Software verantwortlich. Aktivierung Die lizenzierte Software enth�lt technologische Ma�nahmen, die entwickelt wurden, um ihre nicht lizenzierte oder illegale Benutzung zu verhindern. Die lizenzierte Software kann eine Technologie enthalten, die nur eine bestimmte Anzahl von Installationen auf einer begrenzten Anzahl von Computern erlaubt. Die lizenzierte Software kann der Aktivierung bed�rfen, wie es w�hrend der Installation und in der Dokumentation erkl�rt wird. Wenn solche Aktivierung nicht erfolgt, dann kann die lizenzierte Software nur im Laufe eines bestimmten Zeitraums arbeiten. Wenn die Aktivierung gefordert und innerhalb eines bestimmten Zeitraums nicht abgeschlossen wird, was in der Dokumentation dargelegt und w�hrend der Installation erkl�rt ist, dann wird die lizenzierte Software so lange nicht arbeiten, bis die Aktivierung abgeschlossen und die Funktionalit�t wiederhergestellt wird. Falls der Lizenznehmer ein Problem mit der Aktivierung hat, soll sich der Lizenznehmer an den Kundendienst von PDF Pro 10 wenden. Kopien Der Lizenznehmer darf eine Kopie der lizenzierten Software nur f�r Sicherheitskopie (Backup) oder Archivierungszwecke machen, au�er dass die Dokumentation nicht vervielf�ltigt werden darf. �bergabe Der Lizenznehmer darf die lizenzierte Software oder die von dieser EULA vergebene Lizenz ohne schriftliche Genehmigung des Lizenzgebers nicht verkaufen, abtreten oder �bergeben. Verbotene Benutzungen (1)Der Lizenznehmer darf alle oder einige Teile der lizenzierten Software oder der Dokumentation nicht modifizieren, anpassen, �bersetzen, unterlizenzieren, vermieten, leasen oder verleihen; (2)Der Lizenznehmer darf keine Nachkonstruktionen von allen oder einem Teil der lizenzierten Software oder Dokumentation schaffen; (3)Der Lizenznehmer darf nicht rekonstruieren, dekompilieren, demontieren, oder anders versuchen, den Source-Code der lizenzierten Software zu entschl�sseln, au�er der lizenzierten Software, und dann: nur im vom anwendbaren Recht ausdr�cklich erlaubten Umfang, nach der schriftlichen BenachrichtigunPDF Pro Software Ltd.o ltd., gegen Zahlung von angemessener Geb�hr und Vollstreckung der Geheimhaltungsverpflichtung, um den Code von der Bekanntmachung f�r die Dritten Parteien zu sch�tzen; (4)Der Lizenznehmer darf die vorhergehende Version der lizenzierten Software nach dem Erhalt der ersetzten oder modernisierten Version (in diesem Fall muss der Lizenznehmer die vorhergehende Version vernichten) nicht benutzen; (5)Der Lizenznehmer darf die lizenzierte Software im Flugzeug, Schiff, Nuklearreaktoren, Lebensversorgungssystemen, Kommunikationssystemen oder in anderen Ausr�stungen nicht benutzen, in denen das Versagen der Software zu den Verletzungen, Tod oder Umweltbelastungen f�hren k�nnte; (6)Der Lizenznehmer darf das Copyright- oder Handelszeichen des Lizenzgebers nicht entfernen oder das Copyright und Handelszeichen der Dritten Parteien, die der Lizenzgeber Software in die lizenzierte Software oder Dokumentation aufgenommen hat und (7)Der Lizenznehmer darf die lizenzierte Software nicht als Hostanwendungen f�r Dritte Parteien benutzen, als einen Teil einer Betriebsorganisation, eines Timesharing-Systems, Dienstleisters oder einer Ausstattung im Serviceunternehmen f�r Kundendienst; und (8)Der Lizenznehmer darf die lizenzierte Software weder in illegaler noch in einer nicht von der EULA lizenzierten Art und Weise benutzen. Daten Die lizenzierte Software erlaubt dem Lizenznehmer die Eingabe von Daten, welche sich auf dem Computer befinden, auf dem die Software installiert ist (hier als "Daten" bezeichnet). Der Lizenznehmer ist alleine verantwortlich f�r Nutzung, Aufbewahrung und Vertraulichkeit der Daten. Der Lizenznehmer darf die Daten nur verantwortungsbewusst nutzen und im Zusammenhang mit gutem Urteilsverm�gen. Als PDF-Software erlaubt die lizenzierte Software dem Lizenznehmer die Eingabe von Daten, die private Informationen �ber andere Personen als den Lizenznehmer enthalten. Der Lizenznehmer sollte solche Informationen jedoch nicht ohne das Einverst�ndnis der betroffenen Personen benutzen, aufbewahren oder ver�ffentlichen. Wenn der Lizenznehmer Schwierigkeiten hat, zu entscheiden, ob die bevorstehende Anwendung vom Lizenznehmer geeignet ist oder ob der Lizenznehmer eine schriftliche Genehmigung braucht, oder ob andere Rechtsfragen betrachtet werden sollten, unterst�tzt der Lizenzgeber den Lizenznehmer, einen sachverst�ndigen Rechtsanwalt zu finden. Der Lizenzgeber wird dem Lizenznehmer nicht helfen, diesen Entscheid zu treffen, ebenfalls kann der Lizenzgeber dem Lizenznehmer keine Rechtsberatung �ber geistige Eigentums- oder Datenschutzrechte zur Verf�gung stellen. Der Lizenznehmer darf ausschlie�lich Daten nutzen, die ihm geh�ren und in keiner Weise die Rechte anderer verletzen. Der Lizenzgeber wird keine Daten bearbeiten oder �berpr�fen. Daher hat alleine der Lizenznehmer die Verpflichtung, die Daten zu �berwachen. Es ist dem Lizenznehmer nicht erlaubt, die lizenzierte Software in Zusammenhang mit illegalen, obsz�nen, anst��igen, diffamierenden, rassistischen, rechtsverletzenden oder in anderer Weise unzul�ssigen Daten zu verwenden. Wenn der Lizenznehmer oder der Beauftragte des Lizenznehmers entscheidet, dass der Lizenznehmer laut dem Gesetz eine schriftliche Genehmigung erwerben soll, bestimmte Teile der Daten zu benutzen, muss der Lizenznehmer eine Genehmigung f�r Reproduktion, Redistribution oder f�r Modifizierung der Daten vom entsprechenden Besitzer der Materialien (wie es in der lizenzierten Software angef�hrt werden kann) anfordern. Wenn, einerseits, der Lizenznehmer oder der Beauftragte des Lizenznehmers entscheidet, dass es erlaubt ist, fortzufahren und die Daten aus der lizenzierten Software zu enthalten, bietet der Lizenzgeber den Lizenznehmer, das (die) Warenzeichen des Lizenzgebers richtig anzugeben, wenn im Hinweis oder im Copyright-Teil der Papiere, des Projektes oder des Produktes des Lizenznehmers auf die lizenzierte Software verwiesen wird. Der Lizenznehmer wird den Schaden verg�ten, harmlos beibehalten, und der Lizenzgeber und die Lieferanten des Lizenzgebers vor allen Beanstandungen, Sch�den, Anwaltsgeb�hren, Kosten und Gerichtsverfahren sch�tzen, die von der Anwendung vom Lizenznehmer verursacht werden oder aus der Distribution der Daten resultieren. Software Updates Wenn die lizenzierte Software ein Update f�r eine vorhergehende Version ist, muss der Lizenznehmer eine g�ltige Lizenz f�r eine vorhergehende Version haben. Jedes dem Lizenznehmer vom Lizenzgeber gelieferte Update beruht sich auf einem Lizenzumtausch, das hei�t, der Lizenznehmer stimmt zu, als eine Bedingung f�r den Update-Erhalt, dass der Lizenznehmer auf alle Rechte des Lizenznehmers verzichtet, eine vorhergehende Version der lizenzierten Software zu benutzen. Jedoch darf der Lizenznehmer die vorhergehende Version weiter benutzen, um diese nur beim �bergang zu der neuen Version zu Hilfe zu nehmen. Wenn ein Update herausgegeben worden ist, kann der Lizenzgeber die Betreuung der vorhergehenden Version einstellen, ohne den Lizenznehmer zu benachrichtigen. Betreuung Der Lizenzgeber ist von dieser EULA nicht verpflichtet, dem Lizenznehmer technische Unterst�tzung bez�glich der lizenzierten Software sicherzustellen; jedoch darf der Lizenznehmer zus�tzliche Dienstleistungen gegen zus�tzliche Geb�hr bestellen, wie der Lizenzgeber diese von Zeit zu Zeit w�hrend der Geltungsdauer dieser EULA anbieten kann. Beschr�nkte Garantie f�r Datent�ger Der Lizenzgeber garantiert, dass der Datentr�ger, auf dem die lizenzierte Software verbreitet wird, im Laufe von 30 Tagen vom Lieferdatum der lizenzierten Software defektfrei ist. Wenn der Lizenznehmer einen Defekt im Datentr�ger w�hrend dieses 30-t�gigen Zeitraumes entdeckt, muss der Lizenznehmer den defekten Datentr�ger an den Lizenzgeber innerhalb von 10 Kalendertagen zur�ck liefern, und das einzige Recht des Lizenznehmers ist es, entweder den defekten Datentr�ger ersetzt zu bekommen oder auf Wunsch des Lizenzgebers, das f�r die lizenzierte Software bezahlte Geld zur�ckgezahlt zu haben. Die in diesem Absatz behandelte Garantie ist die einzige vom Lizenzgeber gew�hrte Garantie. Keine Garantie f�r die Lizenzierte Software Die lizenzierte Software ist dem Lizenznehmer "in Bausch und Bogen" geliefert. Der Lizenzgeber und Lieferanten oder Zweigbetriebe des Lizenzgebers geben keine Garantie in Bezug auf ihre Benutzung oder Leistung. Der Lizenzgeber UND ZWEIGBETRIEBE des Lizenzgebers GEBEN KEINE GARANTIEN, BEDINGUNGEN, REPR�SENTATIONEN ODER BESTIMMUNGEN (AUSGEDR�CKT ODER VORAUSGESETZT VOM STATUT, GEMEINRECHT, GEWOHNHEITEN, USUS ODER ANDERES) IN BEZUG AUF JEDES OBJEKT EINSCHLIE�LICH OHNE AUSNAHMEN DER PATENTREINHEIT, RECHTE DER DRITTEN PARTEIEN, MARKTG�NGIGKEIT, INTEGRATION, BEFRIEDIGENDER QUALIT�T ODER ANWENDBARKEIT F�R JEWEILIGEN ZWECK, AU�ER UND IM UMFANG, DASS DIE GARANTIE VOM ANWENDBAREN RECHT IN DER JURISDIKTION DES LIZENZNEHMERS NICHT AUSGESCHLOSSEN ODER BESCHR�NKT WIRD. Beschr�nkung der Haftung IN KEINEM FALL WIRD der Lizenzgeber ODER ZWEIGBETRIEBE des Lizenzgebers VOR DEM LIZENZNEHMER F�R SCH�DEN, BEANSTANDUNGEN ODER KOSTEN, ODER F�R KONSEQUENTE, INDIREKTE, NEBENSCH�DEN, ODER ENTGANGENE GEWINNE ODER ENTGANGENE ERSPARNISSE HAFTEN, AUCH WENN DER REPR�SENTANT des Lizenzgebers ODER EINER DER ZWEIGBETRIEBE des Lizenzgebers BENACHRICHTIGT WORDEN IST �BER DIE M�GLICHKEIT SOLCHER VERLUSTE, SCH�DEN, BEANSTANDUNGEN ODER KOSTEN, ODER F�R JEDE BEANSTANDUNG VON EINER DRITTEN PARTEI. DIESE BESCHR�NKUNGEN UND AUSNAHMEN GELTEN IM DURCH DAS ANWENDBARE RECHT ZUL�SSIGEN UMFANG IN DER JURISDIKTION DES LIZENZNEHMERS. DIE MITHAFTUNG des Lizenzgebers UND DER ZWEIGBETRIEBE des Lizenzgebers IN VERBINDUNG MIT DIESER EULA IST AUF DEN F�R DIE LIZENZIERTE SOFTWARE BEZAHLTEN BETRAG BESCHR�NKT, WENN VORHANDEN. Zusatzbedingungen f�r Beta-Software Wenn die lizenzierte Software, die der Lizenznehmer mit dieser EULA bekommt, ein vor-kommerzielles Release oder eine "BETA"-Software ("Pre-release Software") ist, dann, in dem Umfang, dass eine Bestimmung in diesem Teil einer Bestimmung oder Bedingung dieser EULA widerspricht, ersetzt dieser Teil solche widersprechende Bestimmung(en) oder Bedingung(en) in Bezug auf die Pre-release Software, aber nur in dem Umfang, der notwendig ist, diesen Widerspruch zu l�sen. Der Lizenznehmer erkennt an, dass die Pre-release Software kein Endprodukt des Lizenzgebers repr�sentiert, und kann Defekte, Bugs, Fehler und andere Probleme enthalten, die das System- oder andere Fehler und Datenverluste verursachen k�nnen. Folglich lehnt der Lizenzgeber die Garantie- oder Haftungsverpflichtungen jeder Art vor dem Lizenznehmer ab. IM ANWENDBAREN RECHT, WO DIE HAFTUNG F�R DIE PRE-RELEASE SOFTWARE SO NICHT AUSGESCHLOSSEN, ABER DAF�R BESCHR�NKT WERDEN KANN, WIRD DIE HAFTUNG des Lizenzgebers UND VON IHREN LIEFERANTEN AUF DEN KLEINEREN BETRAG ZWISCHEN DEM VON DEM LIZENZNEHMER BEZAHLTEN BETRAG UND F�NZIG DOLLAR (50,00 $ US) BESCHR�NKT. DIE BESCHR�NKUNG BEZIEHT SICH AUF ALLE VERSIONEN DER LIZENZIERTEN SOFTWARE, PRE-RELEASE ODER POST-RELEASE. Der Lizenznehmer erkennt an, dass der Lizenzgeber dem Lizenznehmer nicht versprochen oder garantiert hat, dass die Pre-release Software in der Zukunft jedem angemeldet oder zur Verf�gung gestellt wird, und dass der Lizenzgeber keine ausgedr�ckten oder implizierten Verpflichtungen hat, dem Lizenznehmer die Pre-release Software anzumelden oder zu pr�sentieren. Der Lizenzgeber kann entscheiden, ein Produkt �hnlich oder kompatibel mit der Pre-release Software nicht zu pr�sentieren. Folglich erkennt der Lizenznehmer an, dass jede Forschung oder Entwicklung, die der Lizenznehmer anhand der Pre-release Software oder anhand eines mit der Pre-release Software verbundenen Programms durchf�hrt, v�llig auf eigenes Risiko des Lizenznehmers geht. W�hrend der Geltungsfrist dieser EULA wird der Lizenznehmer dem Lizenzgeber �ber das Testieren und die Anwendung der Pre-Release Software zur Verf�gung stellen, einschlie�lich Fehler oder Bug-Reporte. Wenn dem Lizenznehmer die Pre-release Software laut einer separaten schriftlichen Vereinbarung geliefert worden ist, dann wird die Anwendung vom Lizenznehmer der Pre-release Software von dieser Vereinbarung verwaltet. Trotz allem, was in dieser EULA widerspricht, wenn sich der Lizenznehmer au�erhalb der Vereinigten Staaten befindet, wird der Lizenznehmer alle nicht herausgegebenen Versionen der Pre-release Software innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss des Testierens vom Lizenznehmer der Pre-release Software zur�ckliefern oder zerst�ren, wenn dieses Datum fr�her ist, als das Datum der ersten kommerziellen Lieferung des Lizenzgebers der �ffentlich herausgegebenen (kommerziellen) Software. Haftungsausschlussvorbehalt Der Ausschluss der Garantien, Schadensersatzverpflichtungen Haftungsbeschr�nkungen wird die K�ndigung dieser EULA vorbehalten, sosehr verursacht; aber dieser Vorbehalt wird kein dauerhaftes Recht f�r die Benutzung der lizenzierten Software nach der K�ndigung dieser EULA voraussetzen oder schaffen. Exportvorschriften Der Lizenznehmer wird die lizenzierte Software in kein Land liefern, �bergeben oder exportieren oder auf keine Weise benutzen, die vom Exportkontrolle-Akt der Vereinigten Staaten oder von anderen Exportgesetzen, Einschr�nkungen oder Vorschriften, die auf den Lizenznehmer anwendbar sind (insgesamt die "Export Laws") untersagt sind. Wenn die lizenzierte Software laut den Exportgesetzen als Export kontrollierte Artikel identifiziert sind, erkl�rt und garantiert der Lizenznehmer, dass der Lizenznehmer und die Angestellten des Lizenznehmers, die die lizenzierte Software benutzen werden, keine B�rger oder anders sich nicht in einem Land befinden, das unter einem Embargo von den Vereinigten Staaten steht (einschlie�lich ohne Ausnahmen: Iran, Syrien, Sudan, Kuba und Nordkorea), und dass dem Lizenznehmer und den Angestellten des Lizenznehmers, die die lizenzierte Software benutzen werden, anders laut den Exportgesetzen nicht verboten wird, die Software zu bekommen. Alle Rechte, die lizenzierte Software zu benutzen, sind unter der Bedingung verliehen, dass der Lizenznehmer den Exportgesetzen entspricht und dass alle solchen Rechte verloren sind, wenn der Lizenznehmer den Exportgesetzen nicht entspricht. Anwendbares Recht Diese EULA h�ngt ab und wird reguliert und gedeutet gem�� dem materiellen Recht des Landes Hong Kong. Die Gerichte Hong Kong sind selbstst�ndig f�r die Rechtsprechung und Konflikte verantwortlich. Adresse des Lizenzgebers PDF Pro Software Ltd.ist eine Firma mit folgendem Hauptsitz: Suite 1701-02, 17/F FWD Financial Centre, 308 Des Voeux Road Central, Hong Kong Geistiges Eigentumsrecht Die lizenzierte Software und alle erlaubte Kopien, die der Lizenznehmer macht, sind geistiges Eigentum und Besitz des Lizenzgebers, und der Dritten Parteien, wessen erlaubten Kopien vom Lizenzgeber lizenziert worden sind. Die Struktur, Organisation und der Code der lizenzierten Software sind wertvolle Betriebsgeheimnisse des Lizenzgebers und solcher Dritten Parteien, und m�ssen vertraulich sein. Die lizenzierte Software ist gesetzlich gesch�tzt, einschlie�lich ohne Ausnahmen, von den Copyright-Gesetzen der Vereinigten Staaten und der anderen L�nder, und von internationalen Vertr�gen. Au�er, wenn es ausdr�cklich in dieser EULA angegeben ist, werden dem Lizenznehmer keine geistigen Eigentumsrechte in der lizenzierten Software verliehen. Es ist dem Lizenzenehmer nicht gestattet, sich ohne die schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers �ffentlich �ber den Lizenzgeber zu �u�ern. Rechtsvorbehalt Der Lizenzgeber beh�lt sich alle Rechte vor, die dem Lizenznehmer nicht ausdr�cklich von dieser EULA verliehen sind. Die dem Lizenznehmer verliehenen Rechte sind auf die geistigen Eigentumsrechte des Lizenzgebers und auf die geistigen Eigentumsrechte der Dritten Parteien beschr�nkt, die vom Lizenzgeber lizenziert sind, und beziehen keine geistigen Eigentumsrechte ein. Volle Vereinbarung Diese EULA konstituiert die ganze Vereinbarung zwischen dem Lizenznehmer und dem Lizenzgeber in Bezug auf die lizenzierte Software, und sie widerruft alle vorhergehenden oder gleichzeitigen Repr�sentationen, Besprechungen, Verpflichtungen, Kommunikationen, Vereinbarungen, Verabredungen, Werbeanzeigen und Einverst�ndnisse, die die lizenzierte Software regulieren. Modifizierung Diese EULA darf nur von einem schriftlich beauftragten Angestellten des Lizenzgebers abge�ndert werden. Salvatorische Klausel Wenn irgendeine Bestimmung dieser EULA vom ordentlichen Gericht als illegal anerkannt wird, wird diese Bestimmung bis zum maximal zul�ssigen Umfang durchgesetzt, und die anderen Bestimmungen dieser EULA werden im vollem Einsatz und in voller Hohe bleiben. Verzicht Kein Misslingen oder Verzug des Lizenzgebers, ihre Rechte oder Rechtsbehelfen auszu�ben, wird als ein Verzicht betrachtet, es sei denn, dass eine spezielle schriftliche Ank�ndigung vorliegt. Keine einzelne oder teilweise Aus�bung des Rechts oder Rechtsbehelfs des Lizenzgebers wird als Verzicht betrachtet oder wird keine andere oder weitere Aus�bung dieses Rechts oder eines anderen Recht oder Rechtsbehelfs verhindern. Einhaltungsnachweis Im laufe von 30 Kalendertagen nach der Anforderung des Lizenzgebers oder des Beauftragten des Lizenzgebers wird der Lizenznehmer volle Dokumentation bereitstellen und best�tigen, dass die Anwendung vom Lizenznehmer der ganzen lizenzierten Software dieser EULA entspricht. K�ndigung Wenn der Lizenznehmer diese EULA verletzt und diese Verletzung im laufe von 30 Kalendertagen nach der Anforderung des Lizenzgebers oder des Beauftragten des Lizenzgebers nicht behebt, kann der Lizenzgeber diese EULA k�ndigen, wobei alle dem Lizenznehmer verliehenen Rechte sofort eingestellt werden. Au�erdem wird der Lizenznehmer nach der K�ndigung alle Kopien der lizenzierten Software an den Lizenzgeber zur�ckgeben oder schriftlich best�tigen, dass alle Kopien der lizenzierten Software zerst�rt worden sind.